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Welche Bereiche gehören zum Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts, dessen Normen die rechtlichen Beziehungen unter Familienangehörigen und gegenüber Dritten regeln. Es gibt keine gesetzliche Definition zum Begriff der „Familie“, allerdings werden allgemein alle aufgrund von Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandt- oder Schwägerschaft verbundene Personen darunter gefasst.

Die Bestimmungen dazu finden sich größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort wird wiederum unterteilt in die Bereiche:

Dabei ist in der Praxis das Eherecht von großer Bedeutung. Dieser Abschnitt gestaltet insbesondere die Rechte und Pflichten von Ehegatten, die Scheidung einer Ehe mitsamt den damit einhergehenden rechtlichen Folgen (z.B. vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche oder Unterhaltszahlungen) sowie das Verlöbnis und die nichteheliche Lebensgemeinschaft aus. 

Im Verwandtschaftsrecht wird näher auf die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind eingegangen, wie zum Beispiel die Abstammung des Kindes. In diesem Zusammenhang sind auch Regelungen über das Sorgerecht und den Umgang angesiedelt.

Weitere für das Familienrecht relevante Bestimmungen sind insbesondere im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.

Das Institut der Ehe und Familie wird außerdem durch Art. 6 Grundgesetz (GG) besonders garantiert und geschützt. 

Unserer Erfahrung nach sind folgende Themengebiete regelmäßig Gegenstand von familienrechtlichen Rechtsstreitigkeiten:

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf das Familienrecht. Wenn Sie in einem der genannten Bereiche rechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und wir schauen, ob wir Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen können.